Teilnahmebedingungen Saint Agur Award

Einsendeschluss ist der 31.05.2018

Das Gewinnspiel wird veranstaltet von SAVENCIA Fromage & Dairy Deutschland GmbH (nachfolgend Savencia), Dwight-D.-Eisenhower-Straße 6 · 65197 Wiesbaden. G+J Electronic Media Sales GmbH stellt folgendes Medium für die Veranstaltung zur Verfügung: Magazin BEEF! (Gruner + Jahr GmbH & Co KG) und Beef.de. 

Der Gewinn beinhaltet folgende Punkte:

· Teilnahme Saint Agur Award am 23.06. in Hamburg 

· Mitnahme einer Begleitperson

· Koch Challenge inkl. Abendessen und Siegerehrung

· Eine Übernachtung im DZ inkl. Frühstück

· An-/Abreisekosten bis 250 ,- € pro Person

Des Weiteren verlosen wir unter allen Einsendungen 10 Saint Agur Schürzen im Wert von à 20 €.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen, der Rechtsweg ebenso. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Es gilt deutsches Recht.

Allgemeines

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und die unten genannten Nutzungsrechte einräumen bzw. Zustimmungen erteilen, vor allem im Hinblick auf die der eingesandten Rezepte und Bilder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel. Eine Jury aus Veranstalter, BEEF! –Redaktion und einem Mitglied der BEEF Community kürt unter allen gültigen Einsendungen die besten drei Rezepte mit Saint Agur als Gewinner für den Saint Agur Award. 

Die drei Gewinner werden unter der im Teilnahme-Formular eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Teilt ein Gewinner nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung seine finale Teilnahme mit, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen Gewinner zu ziehen; der Gewinnanspruch verfällt insoweit.

Teilnehmen kann nur, wer das Online-Formular eigenständig ausfüllt und absendet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister wie etwa Gewinnspiel-Services für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden, insbesondere wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Teilnahme-Website. 

Der Veranstalter ist berechtigt, zur Durchführung des Wettbewerbs sowie zur Auskehr und Erbringung der Gewinne weitere Partner einzuschalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Inanspruchnahme des Gewinns etwaige Bedingungen dieser Partner zu akzeptieren und entsprechende Erklärungen abzugeben. 

Die Haftung des Veranstalters, des Kooperationspartners und der von ihnen für die Durchführung des Wettbewerbs sowie Auskehr und Erbringung des Gewinns eingeschalteten Personen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen, der Rechtsweg ebenso. Es gilt deutsches Recht.

1.1. Einsendungen/Uploads von Teilnehmern

Anforderungen an Inhalte und Dateien, Nachweispflicht

Die zur Teilnahme eingesandten Rezepte, Fotos und sonstige Inhalte sowie Dateien müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Sie müssen insoweit insbesondere vom Teilnehmer persönlich erstellt sein oder es muss eine Einwilligung der Rechte-Inhaber vorliegen, vor allem von eventuellen (Mit-)Urhebern oder auch erkennbaren Personen. Einwilligungen Dritter muss der Teilnehmer auf Anfrage schriftlich nachweisen können. 

Unzulässig ist es, Inhalte einzusenden, die als anstößig oder strafrechtlich relevant angesehen werden können, beispielsweise weil sie ehrverletzend, rassistisch, obszön oder für Minderjährige ungeeignet erscheinen oder solche Inhalte verlinken. Unzulässig ist es zudem, Inhalte einzusenden, mit denen kommerzielle oder werbliche Zwecke verfolgt werden. Verboten ist ferner, Dateien hochzuladen, die Schadprogramme wie Viren oder sog. Spy- bzw. Ransomware enthalten. 

Nutzungsrechte an Einsendungen und Uploads

Mit seiner Teilnahme räumt der Teilnehmer dem Magazin BEEF! und den zu BEEF! gehörigen digitalen Medien (s.u.) das nicht-exklusive Recht ein, eingesandte Bilder, Texte, Dateien und sonstigen Inhalte unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über den Wettbewerb zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Teilnehmers sowie des Veranstalters/Sponsors. Zu den digitalen Medien von BEEF! gehören neben ePapern und Apps mit dem BEEF! Logo auch BEEF! Accounts in sog. Sozialen Netzwerken wie etwa Facebook. 

Soweit aus Sicht der Redaktion von BEEF! für die Veröffentlichung nötig oder zweckmäßig, sind im angemessenen Rahmen und unter Wahrung der (Urheber-)Persönlichkeitsrechte auch Bearbeitungen zulässig. Der Teilnehmer wird auf Wunsch des Veranstalters eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung erteilen.

Darüber hinaus räumt jeder Gewinner|Teilnehmer der SAVENCIA Fromage & Dairy Deutschland GmbH das Recht ein, die Einsendungen und Uploads unentgeltlich, sowie zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen.

Nutzung von Aufnahmen beim Saint Agur Award

Während des Saint Agur Award /Events können Veranstalter und BEEF! Redaktion Aufnahmen in Foto, Video und/oder Ton anfertigen, auf denen auch der Gewinner|Teilnehmer zu sehen sein kann|wird. Mit seiner Teilnahme räumt der Teilnehmer soweit er zu den Gewinnern zählt - dem Veranstalter und der BEEF! Redaktion das einfache Recht ein, diese Aufnahmen im Magazin BEEF! und den zu BEEF! gehörigen digitalen Medien (s.u.) unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über das Gewinnspiel zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Veranstalters/Sponsors sowie von Name, Alter und Wohnort des Teilnehmers. Zu den digitalen Medien von BEEF! gehören neben ePapern und Apps mit dem BEEF! - Logo auch das Portal beef.de sowie die BEEF! - Accounts in sog. Sozialen Netzwerken wie etwa Facebook und Twitter. Auch hier wird eine gesonderte, schriftliche Einwilligung vom Teilnehmer verlangt werden. Darüber hinaus räumt jeder Gewinner|Teilnehmer der SAVENCIA Fromage & Dairy Deutschland GmbH das Recht ein, die Aufnahmen unentgeltlich, sowie zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. 

Datenschutz-Hinweise

Die von Ihnen eingegebenen bzw. übermittelten personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt, sowie zur Auskehr der Gewinne gespeichert und genutzt. Gegebenenfalls werden auch Name und Wohnort der Gewinner im Magazin BEEF! und den zu BEEF! gehörigen digitalen Medien öffentlich bekannt gegeben. 

Soweit vorstehend nicht anders beschrieben, werden die abgefragten personenbezogenen Daten gelöscht bzw. gesperrt, wenn die Gewinne ausgekehrt und das Gewinnspiel vollständig abgewickelt wurde. Etwas anderes gilt nur, soweit Teilnehmer einer weitergehenden Nutzung ausdrücklich zugestimmt haben oder aber eine weitergehende Verwendung gesetzlich vorgeschrieben ist.