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Wo Winterreifen Pflicht sind

Profiltiefe, M+S-Symbol, Schneeketten, Spikes: Welche Bestimmungen für Winterreifen gelten in Deutschland – und welche im Ausland? Diese Vorschriften müssen Autofahrer beachten

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Nicht nur in Deutschland sind Winterreifen ein Muss
Copyright: Michelin

Deutschland: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Reifen Pflicht, die mit dem Schneeflockensymbol versehen sind. Für Reifen mit M+S-Kennzeichnung gilt bis zum 30. September 2024 noch eine Übergangsfrist, wenn sie vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Empfehlenswert sind Winterreifen wie der MICHELIN Alpin 6, die über spezielle, kältetaugliche Gummimischungen mit einem hohen Silica- oder Naturkautschuk-Anteil verfügen. Dadurch bleibt der Reifen auch bei tiefen Temperaturen geschmeidig und kann sich so besser mit der Straßenoberfläche verzahnen. Der Effekt: mehr Grip beim Bremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren. Sommerreifen dagegen verhärten bei Kälte, wodurch die Fahrbahnhaftung schlechter wird. Daher müssen Autofahrer, die bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Kaskoversicherung bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn fehlende Winterreifen Ursache des Unfalls waren.

Vorgeschriebene Mindestprofiltiefe: 1,6 Millimeter.

Spikereifen sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.

Österreich: Hier gilt absolute Winterreifenpflicht. Sie besteht vom 1. November bis 15. April, wenn „winterliche Fahrbahnverhältnisse“ herrschen, also bei Schnee, Matsch oder Eis. Schneeketten sind erlaubt, ebenso Spikereifen von Anfang Oktober bis Ende Mai für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger bis 1,8 Tonnen Achslast.

Schweiz: Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es nicht. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber durch Schilder vorgeschrieben werden. Spikereifen sind vom 1. November bis 30. April erlaubt, aber nicht auf Autobahnen (Ausnahmen: San-Bernardino- und St.-Gotthard-Tunnel).

Italien: Es besteht keine generelle Pflicht, Winterreifen zu benutzen, für den Winterurlaub ist dies aber unbedingt anzuraten. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es keine speziellen Vorschriften.

Frankreich: keine generelle Winterreifenpflicht. Eine entsprechende Bereifung kann aber auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden. Dies gilt auch für Schneeketten auf schneebedeckten Straßen. Die Verwendung von Spikes ist in Frankreich von Anfang November bis Ende März erlaubt, allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Dänemark und Norwegen: keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen- und Verkehrsverhältnisse es erfordern. Spikes sind vom 1. November bis 15. April erlaubt.

Schweden: Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern sind vorgeschrieben.

Polen: Keine Winterreifen-Pflicht; allerdings gibt es auf dem Land kaum Winterdienste.

Niederlande: keine Winterreifenpflicht, Spikes sind verboten.

Großbritannien: keine Winterreifenregelung. In traditionell schneereichen Regionen wie Schottland ist die Verwendung von Winterreifen aber häufig erforderlich. Prinzipiell sind auch Spikes erlaubt.

Generell ist die Verwendung guter Winterreifen während der kalten Jahreszeit in ganz Nord- und Mitteleuropa empfehlenswert. Der MICHELIN Alpin 6 beispielsweise ist an europäische Klimaverhältnissen so perfekt angepasst, dass er seine Vorteile auf nassen und trockenen Straßen gleichermaßen ausspielt – und das über die gesamte Lebensdauer bis zur gesetzlichen Mindestprofilstärke von 1,6 Millimeter.

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Starker Grip auf Schnee: der Alpin 6 von MICHELIN
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